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Schreibberatung Pädagogische
Hochschule FHNW
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Glossar Lesen und Schreiben

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Plagiat

Definition 

Mit Plagiat meint man das unrechtmässige Verwenden von fremdem geistigem Eigentum oder fremdem Werk, indem man es als eigenes Werk ausgibt.

Erläuterung 

Studierende von Hochschulen – seien es Universitäten oder Fachhochschulen – müssen mittlerweile ihren schriftlichen Arbeiten eine Redlichkeitserklärung beilegen: Darin müssen sie bestätigen, dass sie keine unzulässigen Hilfen beansprucht und Textpassagen aus anderen Werken ausgewiesen haben. Trotzdem kommen noch Plagiate vor: Das kann nicht zuletzt damit zusammenhängen, dass der Schreiber oder die Schreiberin noch am Anfang der literalen Orientierung steht (→ Ausbauphase III) und beispielsweise noch nicht verstanden hat, wie ein wissenschaftlicher Diskurs funktioniert oder welche Regeln gelten.

Beispiel

Ist ein Text stilistisch uneinheitlich, kommen darin ausgesprochen spezielle (Fach-)Begriffe vor, formuliert der Verfasser/die Verfasserin ungewöhnlich eloquent, so können dies Anzeichen dafür sein, dass ein Plagiat vorliegt.

Weitere Hinweise   → Handreichung Plagiate
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