Redlichkeitserklärungen
Redlichkeitserklärungen für schriftliche Leistungsnachweise sind nicht nur ein Rechtsmittel des Hochschulstudiums, sondern sensibilisieren die Studierenden auch für die Gepflogenheiten in einer wissenschaftlichen Diskursgemeinschaft.
Im Zusammenhang mit schriftlichen Arbeiten im Rahmen eines Studiums verfolgen Redlichkeitserklärungen in erster Linie zwei Ziele: Einerseits soll damit sichergestellt werden, dass der vorliegende Text eine beurteilbare Leistung einer oder mehrerer bestimmter Personen darstellt. Andererseits wird mit der Redlichkeitserklärung die wissenschaftliche Lauterkeit einer Arbeit bestätigt: Fremdes muss beispielsweise ausreichend mit Quellenangaben gekennzeichnet sein oder bei empirischen Studien müssen die befragten Personen ausreichend über die Untersuchung informiert werden.
Redlichkeitserklärungen sind auch ein gängiges Mittel, um Plagiaten vorzubeugen: Indem die Verfasserin, der Verfasser einer Arbeit bestätigen muss, die Arbeit selbstständig geschrieben zu haben, soll sie bzw. er für die Gepflogenheiten in einer wissenschaftlichen Diskusgemeinschaft sensibilisiert werden, wo beispielsweise Quellenangaben nicht nur der Unterscheidung von eigenen und fremden Gedanken dienen, sondern auch die Argumentation nachvollziehbar machen (vgl. die Handreichung zu den Plagiaten).
Bei empirischen Arbeiten muss zudem bestätigt werden, dass die befragten Personen von der Art der Untersuchung Kenntnis haben und der Publikation der (anonymisierten) Daten zugestimmt haben.
Folgende Redlichkeitserklärungen für schriftliche Leistungsnachweise in den Studiengängen der Pädagogischen Hochschule FHNW liegen vor:
Redlichkeitserklärung für Einzelarbeiten
Redlichkeitserklärung für Einzelarbeiten
Redlichkeitserklärung für Gruppenarbeiten
Redlichkeitserklärung für Gruppenarbeiten
Die Redlichkeitserklärungen für BA/MA-Arbeiten stammen aus dem Anhang des verbindlichen Dokuments Richtlinien & Manual Bachelor- & Masterarbeiten.